top of page

Ziele der Palliativmedizin

 

Die Palliativmedizin hat das Ziel, dem Patienten so lange wie möglich ein normales Leben nach eigenen Vorstellungen zu ermöglichen, obwohl die tödliche Krankheit weiter fortschreitet.

 

Die Palliativmedizin ist ein Teilgebiet der Medizin, das sich mit der Palliation beschäftigt. Im ihrem Mittelpunkt stehen Patienten, die unter einer unheilbaren Krankheit im fortgeschrittenen Stadium leiden und nur noch eine begrenzte Lebenszeit haben. Das Behandlungsziel ist weniger die Lebensverlängerung, als vielmehr die Sicherung der Lebensqualität durch engmaschige Symptomkontrolle, sowie pflegerische, psychosoziale und ggf. spirituelle Betreuung des Patienten und seiner Angehörigen.

 

Grundlagen der Behandlung sind (Auszug Artikel DocCheck Palliativmedizin)

 

Wahrheit und Offenheit

Der Patient kann nur auf der Grundlage wahrer Fakten Entscheidungen für sein Leben treffen. Deshalb hat er einen Anspruch auf wahre und hinreichende Informationen über sein Leiden und seine Prognose. In welcher Detailtiefe diese Informationen weitergegeben werden sollen, kann mit dem Patienten besprochen werden. Man sollte dabei bedenken, dass das Überbringen einer schlechten Nachricht oft als Versagen der Heilkunst und als persönliche Niederlage des Arztes interpretiert wird.

 

Orientierung

Es gehört zu den Grundsätzen der Palliativmedizin, den Patienten nicht allein zu lassen mit all den Informationen und verwirrenden Fakten, die ihn, seine Krankheit und seine Angehörigen betreffen. Es ist Aufgabe des Palliativmediziners, dem Patienten die Fakten so aufzubereiten, dass er guten Entscheidungen treffen kann.

 

Autonomie

Allein der Patient fällt die letzten, sein Leben betreffenden Entscheidungen. Diese mögen dem Palliativteam falsch und nicht nachvollziehbar erscheinen, trotzdem müssen sie respektiert werden, solange keine strafrechtlichen Konsequenzen berührt werden. Patienten haben allerdings keinen Anspruch auf Behandlungsmaßnahmen, die von vornherein schädigend oder nicht zielführend sind. Ärzte dürfen nur auf der Basis des informierten Einverständnisses tätig werden. Absprachen mit den Angehörigen über den Kopf des Patienten hinweg sind obsolet. Hier sollte auf die kulturelle und soziologische Situation des Betroffenen und seiner Familie Rücksicht genommen werden.

 

Patientenwille

Willensäußerungen können durch den kompetenten Patienten selbst oder durch eine Patietenverfügung festgelegt werden. Der sogenannte "mutmaßliche Wille" kann im Idealfall von einem Betreuer geäußert werden, sonst muss im Dialog entschieden werden. Grundsätzlich gilt: Der behandelnde Arzt prüft, welche ärztliche Maßnahme im Hinblick auf den Gesamtzustand des Patienten und die Prognose indiziert ist. Er und der Betreuer erörtern diese Maßnahme unter Berücksichtigung des Patientenwillens als Grundlage für die zu treffende Entscheidung. Die Aufgaben eines Stellvertreters (Betreuers) umfassen: Hat ein einwilligungsfähiger Volljähriger für den Fall seiner Entscheidungsunfähigkeit schriftlich festgelegt, ob er in bestimmte Untersuchungen seines Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (Patientenverfügung), prüft der Betreuer, ob diese Festlegung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen. Liegt keine Patientenverfügung vor oder treffen die Festlegungen einer Patientenverfügung nicht auf die aktuellen Lebens- und Behandlungssituationen zu, hat der Betreuer die Behandlungswünsche oder den mutmaßlichen Willen des Betreuten festzustellen und auf dieser Grundlage zu entscheiden. Der 'mutmaßliche Wille' ist aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu ermitteln.

 

Kausal behandeln

In der Palliativmedizin gilt das Prinzip, eine kausale Behandlung der Beschwerden anzustreben, soweit das möglich und dem Patienten zumutbar ist.

 

Nutzen/ Risikobeurteilung

Jede Maßnahme in der Palliativmedizin muss daraufhin überprüft werden, ob sie dem Patienten einen wirklichen Nutzen bringt. Z.B. sind Untersuchungen, deren Ergebnis keine therapeutischen Konsequenzen haben, zu unterlassen/zu hinterfragen. Auf keinen Fall darf eine medizinische Maßnahme zu einer Vermehrung des Leidens beitragen, also dem Patienten schaden.

 

Weniger Technik, mehr Berührung

Je weiter eine unheilbare, tödliche Krankheit fortschreitet und je näher das Sterben ist, desto mehr Nähe und Zuwendung braucht der Patient. Die Palliativmedizin hat ihren Job nicht getan, wenn die Schmerzen gelindert und das Erbrechen gestillt ist. Die richtig dosierte "Berührung" und Nähe ist Teil der Palliation.

 

 

(Auszug Artikel DocCheck Palliativmedizin)

 

 

 

bottom of page